AGB´s
1. Allgemeines 1.1.    Die    nachstehenden    Bedingungen    gelten    für    den    Verkauf    von    fabrikneuen    Kraftfahrzeugen    und Anhängern durch die Firma Offroad Busters Marcel Ziehr (nachfolgend Verkäufer genannt). 2.2.    Abweichungen,    Ergänzungen    und    Nebenabreden,    insbesondere    Zusicherungen    bedürfen    zu    ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3.1 Nicht eingehaltene Werkstatttermine können nachberechnet werden. Absagen   48h   vor   Terminantritt   werden   pauschal   mit   netto   50€   und   24h   vorher   mit   90€   netto   in   Rechnung gestellt. 2. Kaufvertrag/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 2.1.   Der   Käufer   ist   an   die   Bestellung   höchstens   bis   vier   Wochen,   bei   Nutzfahrzeugen   bis   sechs   Wochen, sowie   bei   Fahrzeugen,   die   beim   Verkäufer   vorhanden   sind,   bis   10   Tage,   bei   Nutzfahrzeugen   bis   2   Wochen, gebunden.   Der   Kaufvertrag   ist   abgeschlossen,   wenn   der   Verkäufer   die   Annahme   der   Bestellung   des   näher bezeichneten   Kaufgegenstandes   innerhalb   der   jeweiligen   genannten   Fristen   schriftlich   bestätigt   oder   die Lieferung   ausführt.   Der   Verkäufer   ist   jedoch   verpflichtet,   den   Besteller   unverzüglich   zu   unterrichten,   wenn   er die Bestellung nicht annimmt. 2.2.   Übertragungen   von   Rechten   und   Pflichten   des   Käufers   aus   dem   Kaufvertrag   bedürfen   der   schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 3. Zahlung/Aufrechnung 3.1.   Der   Kaufpreis   und   Preise   für   Nebenleistungen   sind   bei   der   Übergabe   des   Kaufgegenstandes   und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 3.2.   Gegen Ansprüche   des   Verkäufers   kann   der   Käufer   nur   dann   aufrechnen,   wenn   die   Gegenforderung   des Käufers   unbestritten   ist   oder   ein   rechtskräftiger   Titel   vorliegt;   ein   Zurückbehaltungsrecht   kann   er   nur   geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 4. Lieferung und Lieferverzug 4.1.    Liefertermine    und    Lieferfristen,    die    verbindlich    oder    unverbindlich    vereinbart    werden    können,    sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 4.2.   Wird   ein   verbindlicher   Liefertermin   oder   eine   verbindliche   Lieferfrist   überschritten,   kommt   der   Verkäufer bereits    mit    Überschreiten    des    Liefertermins    oder    der    Lieferfrist    in    Verzug.    Die    Rechte    des    Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 4.3. und 4.4. dieses Paragraphen. 4.3.   Höhere   Gewalt   oder   beim   Verkäufer   oder   dessen   Lieferanten   eintretende   Betriebsstörungen,   die   den Verkäufer   ohne   eigenes   Verschulden   vorübergehend   daran   hindern,   den   Kaufgegenstand   zum   vereinbarten Termin   oder   innerhalb   der   vereinbarten   Frist   zu   liefern,   verändern   die   in   Ziffern   1   und   2   dieses   Paragraphen genannten   Termine   und   Fristen   um   die   Dauer   der   durch   diese   Umstände   bedingten   Leistungsstörungen. Führen   entsprechende   Störungen   zu   einem   Leistungsaufschub   von   mehr   als   vier   Monaten,   kann   der   Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 4.4.   Konstruktions-   oder   Formänderungen, Abweichungen   im   Farbton   sowie   Änderungen   des   Lieferumfangs seitens    des    Herstellers    bleiben    während    der    Lieferzeit    vorbehalten,    sofern    die    Änderungen    oder Abweichungen   unter   Berücksichtigung   der   Interessen   des   Verkäufers   für   den   Käufer   zumutbar   sind.   Sofern der   Verkäufer   oder   der   Hersteller   zur   Bezeichnung   der   Bestellung   oder   des   bestellten   Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. 5. Abnahme 5.1.     Der     Käufer     ist     verpflichtet,     den     Kaufgegenstand     innerhalb     von     14     Tagen     ab     Zugang     der Bereitstellungsanzeige     abzunehmen.     Im     Falle     der     Nichtabnahme     kann     der     Verkäufer     von     seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 5.2.   Verlangt   der   Verkäufer   Schadensersatz,   so   beträgt   dieser   15   %   des   Kaufpreises.   Der   Schadensersatz ist   höher   oder   niedriger   anzusetzen,   wenn   der   Verkäufer   einen   höheren   oder   der   Käufer   einen   geringeren Schaden nachweist. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1.    Der    Kaufgegenstand    bleibt    bis    zum    Ausgleich    der    dem    Verkäufer    aufgrund    des    Kaufvertrages zustehenden   Forderungen   Eigentum   des   Verkäufers.   Ist   der   Käufer   eine   juristische   Person   des   öffentlichen Rechts,   ein   öffentlich-rechtliches   Sondervermögen   oder   ein   Unternehmer,   der   bei Abschluss   des   Vertrages   in Ausübung      seiner      gewerblichen      oder      selbstständigen      beruflichen     Tätigkeit      handelt,      bleibt      der Eigentumsvorbehalt   auch   bestehen   für   Forderungen   des   Verkäufers   gegen   den   Käufer   aus   der   laufenden Geschäftsbeziehung   bis   zum   Ausgleich   von   im   Zusammenhang   mit   dem   Kauf   zustehenden   Forderungen. Auf   Verlangen   des   Käufers   ist   der   Verkäufer   zum   Verzicht   auf   den   Eigentumsvorbehalt   verpflichtet,   wenn   der Käufer   sämtliche   mit   dem   Kaufgegenstand   im   Zusammenhang   stehende   Forderungen   unanfechtbar   erfüllt hat    und    für    die    übrigen    Forderungen    aus    den    laufenden    Geschäftsbeziehungen    eine    angemessene Sicherung    besteht.    Während    der    Dauer    des    Eigentumsvorbehalts    steht    das    Recht    zum    Besitz    des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. 6.2.   Bei   Zahlungsverzug   des   Käufers   kann   der   Verkäufer   vom   Kaufvertrag   zurücktreten.   Hat   der   Verkäufer darüber   hinaus   Anspruch   auf   Schadensersatz   statt   der   Leistung   und   nimmt   er   den   Kaufgegenstand   wieder an   sich,   sind   Verkäufer   und   Käufer   sich   darüber   einig,   dass   der   Verkäufer   den   gewöhnlichen   Verkaufswert des    Kaufgegenstandes    im    Zeitpunkt    der    Rücknahme    vergütet.    Auf    Wunsch    des    Käufers,    der    nur unverzüglich   nach   Rücknahme   des   Kaufgegenstandes   geäußert   werden   kann,   wird   nach   Wahl   des   Käufers ein   öffentlich   bestellter   und   vereidigter   Sachverständiger,   z.   B.   der   Deutschen   Automobil   Treuhand   GmbH (DAT),   den   gewöhnlichen   Verkaufswert   ermitteln.   Der   Käufer   trägt   sämtliche   Kosten   der   Rücknahme   und Verwertung   des   Kaufgegenstandes.   Die   Verwertungskosten   betragen   ohne   Nachweis   5   %   des   gewöhnlichen Verkaufswertes.   Sie   sind   höher   oder   niedriger   anzusetzen,   wenn   der   Verkäufer   höhere   oder   der   Käufer niedrigere Kosten nachweist. 6.3.   Solange   der   Eigentumsvorbehalt   besteht,   darf   der   Käufer   über   den   Kaufgegenstand   weder   verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. 7. Sachmangel 7.1.   Ansprüche   des   Käufers   wegen   Sachmängeln   verjähren   entsprechend   den   gesetzlichen   Bestimmungen in   zwei   Jahren   ab   Ablieferung   des   Kaufgegenstandes.   Hiervon   abweichend   gilt   für   Nutzfahrzeuge   eine Verjährungsfrist   von   einem   Jahr,   wenn   der   Käufer   eine   juristische   Person   des   öffentlichen   Rechts,   ein öffentlich-rechtliches    Sondervermögen    oder    ein    Unternehmer    ist,    der    bei    Abschluss    des    Vertrages    in Ausübung     seiner     gewerblichen     oder     selbstständigen     beruflichen    Tätigkeit     handelt.     Bei     arglistigem Verschweigen     von     Mängeln     oder     der     Übernahme     einer     Garantie     für     die     Beschaffenheit     bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Dies wird über eine Garantieversicherung der Firma INTEC Europaweit abgedeckt. 7.2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes: a)    Ansprüche     auf     Mängelbeseitigung     kann     der     Käufer     beim     Verkäufer     oder     bei     anderen,     vom Hersteller/Importeur   für   die   Betreuung   des   Kaufgegenstandes   anerkannten   Betrieben   geltend   machen;   im letzteren    Fall    hat    der    Käufer    den    Verkäufer    hiervon    zu    unterrichten.    bei    mündlichen    Anzeigen    von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b)   Wird   der   Kaufgegenstand   wegen   eines   Sachmangels   betriebsunfähig,   hat   sich   der   Käufer   an   den   dem   Ort des   betriebsunfähigen   Kaufgegenstandes   nächstgelegenen,   vom   Hersteller/Importeur   für   die   Betreuung   des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d)   Für   die   zur   Mängelbeseitigung   eingebauten   Teile   kann   der   Käufer   bis   zum Ablauf   der   Verjährungsfrist   des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. 7.3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt. 8. Haftung 8.1.   Hat   der   Verkäufer   aufgrund   der   gesetzlichen   Bestimmungen   nach   Maßgabe   dieser   Bedingungen   für einen   Schaden   aufzukommen,   der   leicht   fahrlässig   verursacht   wurde,   so   haftet   der   Verkäufer   beschränkt. Die   Haftung   besteht   nur   bei   Verletzung   vertragswesentlicher   Pflichten   und   ist   auf   den   bei   Vertragsabschluss vorhersehbaren   typischen   Schaden   begrenzt.   Diese   Beschränkung   gilt   nicht   bei   Verletzung   von   Leben, Körper   und   Gesundheit.   Soweit   der   Schaden   durch   eine   vom   Käufer   für   den   betreffenden   Schadenfall abgeschlossene   Versicherung   (ausgenommen   Summenversicherung)   gedeckt   ist,   haftet   der   Verkäufer   nur für   etwaige   damit   verbundene   Nachteile   des   Käufers,   z.   B.   höhere   Versicherungsprämien   oder   Zinsnachteile bis   zur   Schadenregulierung   durch   die   Versicherung.   Das   Gleiche   gilt   für   Schäden,   die   durch   einen   Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden. 8.2.   Unabhängig   von   einem   Verschulden   des   Verkäufers   bleibt   eine   etwaige   Haftung   des   Verkäufers   bei arglistigem   Verschweigen   des   Mangels,   aus   der   Übernahme   einer   Garantie   oder   eines   Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 8.3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Paragraph 4 abschließend geregelt. 8.4.    Ausgeschlossen    ist    die    persönliche    Haftung    der    gesetzlichen    Vertreter,    Erfüllungsgehilfen    und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 9. Gerichtsstand und anwendbares Recht 9.1.   Für   sämtliche   gegenwärtigen   und   zukünftigen   Ansprüche   aus   der   Geschäftsverbindung   mit   Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 9.2.   Der   gleiche   Gerichtsstand   gilt,   wenn   der   Käufer   keinen   allgemeinen   Gerichtsstand   im   Inland   hat,   nach Vertragsabschluss   seinen   Wohnsitz   oder   gewöhnlichen   Aufenthaltsort   aus   dem   Inland   verlegt   oder   sein Wohnsitz   oder   gewöhnlicher   Aufenthaltsort   zum   Zeitpunkt   der   Klageerhebung   nicht   bekannt   ist.   Im   Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 9.3.   Es   gilt   das   Recht   der   Bundesrepublik   Deutschland.   Die   Bestimmungen   des   UN-Kaufrechts   finden   keine Anwendung. 9.4.   Hinweis   gemäß   §   36   Verbraucherstreitbeilegungsgesetz   (VSBG):   Der   Verkäufer/   Auftragnehmer   wird nicht    an    einem    Streitbeilegungsverfahren    vor    einer    Verbraucherschlichtungsstelle    im    Sinne    des    VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 10. Salvatorische Klausel Sollten   einzelne   Bestimmungen   des   Kaufvertrages   einschließlich   dieser Allgemeinen   Geschäftsbedingungen ganz   oder   teilweise   unwirksam   sein   oder   werden,   so   wird   hierdurch   die   Gültigkeit   der   übrigen   Bestimmungen nicht   berührt.   Die   ganz   oder   teilweise   unwirksame   Regelung   soll   durch   eine   Regelung   ersetzt   werden,   deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. 11. TÜV Gutachten und Zulassungspapiere Unsere   Fahrzeuge   verfügen   über   TÜV   und   Zulassungsdokumente   die   in   Baden-Württemberg   für   deren Zulassung   und   TÜV   regularien   konform   sind.   Es   kann   keine   Gewähr   für   andere   Bundesländer   übernommen werden,   da   diese   andere   regularien   haben.   Hierfür   muss   im   jeweiligen   Bundesland   entsprechend   auf   eigene Kosten, wenn gefordert, nachgeprüft oder auch nachgerüstet werden. Unsere    Allgemeinen    Geschäftsbedingungen    für    den    Verkauf    gebrauchter    Kraftfahrzeuge    –    ab 01.05.2017 1. Allgemeines 1.1.    Die    nachstehenden    Bedingungen    gelten    für    den    Verkauf    von    gebrauchten    Kraftfahrzeugen    und Anhängern durch die Firma Offroad Busters (nachfolgend Verkäufer genannt). 2.2.    Abweichungen,    Ergänzungen    und    Nebenabreden,    insbesondere    Zusicherungen    bedürfen    zu    ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Kaufvertrag/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 2.1.   Der   Käufer   ist   an   die   Bestellung   höchstens   bis   zehn   Tage,   bei   Nutzfahrzeugen   bis   zwei   Wochen gebunden.   Der   Kaufvertrag   ist   abgeschlossen,   wenn   der   Verkäufer   die   Annahme   der   Bestellung   des   näher bezeichneten    Kaufgegenstandes    innerhalb    der    jeweils    genannten    Fristen    schriftlich    bestätigt    oder    die Lieferung   ausführt.   Der   Verkäufer   ist   jedoch   verpflichtet,   den   Besteller   unverzüglich   zu   unterrichten,   wenn   er die Bestellung nicht annimmt. 2.2.   Übertragungen   von   Rechten   und   Pflichten   des   Käufers   aus   dem   Kaufvertrag   bedürfen   der   schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 3. Zahlung/Aufrechnung 3.1.    Der    Kaufpreis    und    Preise    für    Nebenleistungen    sind    bei    Übergabe    des    Kaufgegenstandes    und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 3.2.   Gegen Ansprüche   des   Verkäufers   kann   der   Käufer   nur   dann   aufrechnen,   wenn   die   Gegenforderung   des Käufers   unbestritten   ist   oder   ein   rechtskräftiger   Titel   vorliegt;   ein   Zurückbehaltungsrecht   kann   er   nur   geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 4. Lieferung und Lieferverzug 4.1.    Liefertermine    und    Lieferfristen,    die    verbindlich    oder    unverbindlich    vereinbart    werden    können,    sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 4.2.   Wird   ein   verbindlicher   Liefertermin   oder   eine   verbindliche   Lieferfrist   überschritten,   kommt   der   Verkäufer bereits    mit    Überschreiten    des    Liefertermins    oder    der    Lieferfrist    in    Verzug.    Die    Rechte    des    Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 4.3. und 4.4. dieses Paragraphen. 4.3.   Höhere   Gewalt   oder   beim   Verkäufer   oder   dessen   Lieferanten   eintretende   Betriebsstörungen,   die   den Verkäufer   ohne   eigenes   Verschulden   vorübergehend   daran   hindern,   den   Kaufgegenstand   zum   vereinbarten Termin   oder   innerhalb   der   vereinbarten   Frist   zu   liefern,   verändern   die   in   Ziffern   1   und   2   dieses   Paragraphen genannten   Termine   und   Fristen   um   die   Dauer   der   durch   diese   Umstände   bedingten   Leistungsstörungen. Führen   entsprechende   Störungen   zu   einem   Leistungsaufschub   von   mehr   als   vier   Monaten,   kann   der   Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 4.4.   Konstruktions-   oder   Formänderungen, Abweichungen   im   Farbton   sowie   Änderungen   des   Lieferumfangs seitens    des    Herstellers    bleiben    während    der    Lieferzeit    vorbehalten,    sofern    die    Änderungen    oder Abweichungen   unter   Berücksichtigung   der   Interessen   des   Verkäufers   für   den   Käufer   zumutbar   sind.   Sofern der   Verkäufer   oder   der   Hersteller   zur   Bezeichnung   der   Bestellung   oder   des   bestellten   Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. 5. Abnahme 5.1.     Der     Käufer     ist     verpflichtet,     den     Kaufgegenstand     innerhalb     von     8     Tagen     ab     Zugang     der Bereitstellungsanzeige     abzunehmen.     Im     Falle     der     Nichtabnahme     kann     der     Verkäufer     von     seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 5.2.   Verlangt   der   Verkäufer   Schadensersatz,   so   beträgt   dieser   10   %   des   Kaufpreises.   Der   Schadensersatz ist   höher   oder   niedriger   anzusetzen,   wenn   der   Verkäufer   einen   höheren   oder   der   Käufer   einen   geringeren Schaden nachweist. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1.    Der    Kaufgegenstand    bleibt    bis    zum    Ausgleich    der    dem    Verkäufer    aufgrund    des    Kaufvertrages zustehenden   Forderungen   Eigentum   des   Verkäufers.   Ist   der   Käufer   eine   juristische   Person   des   öffentlichen Rechts,   ein   öffentlich-rechtliches   Sondervermögen   oder   ein   Unternehmer,   der   bei Abschluss   des   Vertrages   in Ausübung      seiner      gewerblichen      oder      selbständigen      beruflichen      Tätigkeit      handelt,      bleibt      der Eigentumsvorbehalt   auch   bestehen   für   Forderungen   des   Verkäufers   gegen   den   Käufer   aus   der   laufenden Geschäftsbeziehung   bis   zum   Ausgleich   von   im   Zusammenhang   mit   dem   Kauf   zustehenden   Forderungen. Auf   Verlangen   des   Käufers   ist   der   Verkäufer   zum   Verzicht   auf   den   Eigentumsvorbehalt   verpflichtet,   wenn   der Käufer   sämtliche   mit   dem   Kaufgegenstand   im   Zusammenhang   stehende   Forderungen   unanfechtbar   erfüllt hat    und    für    die    übrigen    Forderungen    aus    den    laufenden    Geschäftsbeziehungen    eine    angemessene Sicherung    besteht.    Während    der    Dauer    des    Eigentumsvorbehalts    steht    das    Recht    zum    Besitz    des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. 6.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 6.3.   Solange   der   Eigentumsvorbehalt   besteht,   darf   der   Käufer   über   den   Kaufgegenstand   weder   verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. 7. Sachmangel 7.1.    Ansprüche     des     Käufers     wegen     Sachmängeln     verjähren     in     einem     Jahr     ab    Ablieferung     des Kaufgegenstandes   an   den   Kunden.   Hiervon   abweichend   erfolgt   der   Verkauf   von   Nutzfahrzeugen   unter Ausschluss   jeglicher   Sachmängelhaftung,   wenn   der   Käufer   eine   juristische   Person   des   öffentlichen   Rechts, ein   öffentlich-rechtliches   Sondervermögen   oder   ein   Unternehmer   ist,   der   bei   Abschluss   des   Vertrages   in Ausübung     seiner     gewerblichen     oder     selbständigen     beruflichen     Tätigkeit     handelt.     Bei     arglistigem Verschweigen     von     Mängeln     oder     der     Übernahme     einer     Garantie     für     die     Beschaffenheit     bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Dies wird über eine Garantieversicherung der Firma INTEC Europaweit abgedeckt. 7.2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a)   Ansprüche   auf   Mängelbeseitigung   hat   der   Käufer   beim   Verkäufer   geltend   zu   machen.   Bei   mündlichen Anzeigen   von   Ansprüchen   ist   dem   Käufer   eine   schriftliche   Bestätigung   über   den   Eingang   der   Anzeige auszuhändigen. b)    Wird    der    Kaufgegenstand    wegen    eines    Sachmangels    betriebsunfähig,    kann    sich    der    Käufer    mit Zustimmung   des   Verkäufers   an   den   dem   Ort   des   betriebsunfähigen   Kaufgegenstandes   nächstgelegenen dienstbereiten   Kfz-Meisterbetrieb   wenden,   wenn   sich   der   Ort   des   betriebsunfähigen   Kaufgegenstandes   mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d)   Für   die   zur   Mängelbeseitigung   eingebauten   Teile   kann   der   Käufer   bis   zum Ablauf   der   Verjährungsfrist   des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. 8. Haftung 8.1.   Hat   der   Verkäufer   aufgrund   der   gesetzlichen   Bestimmungen   nach   Maßgabe   dieser   Bedingungen   für einen   Schaden   aufzukommen,   der   leicht   fahrlässig   verursacht   wurde,   so   haftet   der   Verkäufer   beschränkt. Die   Haftung   besteht   nur   bei   Verletzung   vertragswesentlicher   Pflichten   und   ist   auf   den   bei   Vertragsabschluss vorhersehbaren   typischen   Schaden   begrenzt.   Diese   Beschränkung   gilt   nicht   bei   Verletzung   von   Leben, Körper   und   Gesundheit.   Soweit   der   Schaden   durch   eine   vom   Käufer   für   den   betreffenden   Schadenfall abgeschlossene   Versicherung   (ausgenommen   Summenversicherung)   gedeckt   ist,   haftet   der   Verkäufer   nur für   etwaige   damit   verbundene   Nachteile   des   Käufers,   z.   B.   höhere   Versicherungsprämien   oder   Zinsnachteile bis   zur   Schadenregulierung   durch   die   Versicherung.   Das   Gleiche   gilt   für   Schäden,   die   durch   einen   Mangel verursacht worden sind. 8.2.   Unabhängigkeit   von   einem   Verschulden   des   Verkäufers   bleibt   eine   etwaige   Haftung   des   Verkäufers   bei arglistigem   Verschweigen   des   Mangels,   aus   der   Übernahme   einer   Garantie   oder   eines   Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 8.3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Paragraph 4 abschließend geregelt. 8.4.    Ausgeschlossen    ist    die    persönliche    Haftung    der    gesetzlichen    Vertreter,    Erfüllungsgehilfen    und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 9. Gerichtsstand und anwendbares Recht 9.1.   Für   sämtliche   gegenwärtigen   und   zukünftigen   Ansprüche   aus   der   Geschäftsverbindung   mit   Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 9.2.   Der   gleiche   Gerichtsstand   gilt,   wenn   der   Käufer   keinen   allgemeinen   Gerichtsstand   im   Inland   hat,   nach Vertragsabschluss   seinen   Wohnsitz   oder   gewöhnlichen   Aufenthaltsort   aus   dem   Inland   verlegt   oder   sein Wohnsitz   oder   gewöhnlicher   Aufenthaltsort   zum   Zeitpunkt   der   Klageerhebung   nicht   bekannt   ist.   Im   übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 9.3.   Es   gilt   das   Recht   der   Bundesrepublik   Deutschland.   Die   Bestimmungen   des   UN-Kaufrechts   finden   keine Anwendung. 9.4.   Hinweis   gemäß   §   36   Verbraucherstreitbeilegungsgesetz   (VSBG):   Der   Verkäufer/   Auftragnehmer   wird nicht    an    einem    Streitbeilegungsverfahren    vor    einer    Verbraucherschlichtungsstelle    im    Sinne    des    VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 11. Salvatorische Klausel Sollten   einzelne   Bestimmungen   des   Kaufvertrages   einschließlich   dieser Allgemeinen   Geschäftsbedingungen ganz   oder   teilweise   unwirksam   sein   oder   werden,   so   wird   hierdurch   die   Gültigkeit   der   übrigen   Bestimmungen nicht   berührt.   Die   ganz   oder   teilweise   unwirksame   Regelung   soll   durch   eine   Regelung   ersetzt   werden,   deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. 12. TÜV Gutachten und Zulassungspapiere Unsere   Fahrzeuge   verfügen   über   TÜV   und   Zulassungsdokumente   die   in   Baden-Württemberg   für   deren Zulassung   und   TÜV   regularien   konform   sind.   Es   kann   keine   Gewähr   für   andere   Bundesländer   übernommen werden,   da   diese   andere   regularien   haben.   Hierfür   muss   im   jeweiligen   Bundesland   entsprechend   auf   eigene Kosten, wenn gefordert, nachgeprüft oder auch nachgerüstet werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile – 1. Allgemeines 1.1.   Die   nachstehenden   Bedingungen   gelten   für   den   Verkauf   von   neuen   und   gebrauchten   Fahrzeugteilen durch die Firma Offroad Busters (nachfolgend Verkäufer genannt). 1.2.    Abweichungen,    Ergänzungen    und    Nebenabreden,    insbesondere    Zusicherungen    bedürfen    zu    ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Zahlung/Aufrechnung 2.1.    Der    Kaufpreis    und    Preise    für    Nebenleistungen    sind    bei    Übergabe    des    Kaufgegenstandes    und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2.2.   Gegen Ansprüche   des   Verkäufers   kann   der   Käufer   nur   dann   aufrechnen,   wenn   die   Gegenforderung   des Käufers   unbestritten   ist   oder   ein   rechtskräftiger   Titel   vorliegt;   ein   Zurückbehaltungsrecht   kann   er   nur   geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 3. Lieferung und Lieferverzug 3.1.    Liefertermine    und    Lieferfristen,    die    verbindlich    oder    unverbindlich    vereinbart    werden    können,    sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 3.2.   Wird   ein   verbindlicher   Liefertermin   oder   eine   verbindliche   Lieferfrist   überschritten,   kommt   der   Verkäufer bereits    mit    Überschreiten    des    Liefertermins    oder    der    Lieferfrist    in    Verzug.    Die    Rechte    des    Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 3.1. dieses Paragraphen. 3.3.   Höhere   Gewalt   oder   beim   Verkäufer   oder   dessen   Lieferanten   eintretende   Betriebsstörungen,   die   den Verkäufer   ohne   eigenes   Verschulden   vorübergehend   daran   hindern,   den   Kaufgegenstand   zum   vereinbarten Termin   oder   innerhalb   der   vereinbarten   Frist   zu   liefern,   verändern   die   in   Ziffern   1   bis   2   dieses   Paragraphen genannten   Termine   und   Fristen   um   die   Dauer   der   durch   diese   Umstände   bedingten   Leistungsstörungen. Führen   entsprechende   Störungen   zu   einem   Leistungsaufschub   von   mehr   als   vier   Monaten,   kann   der   Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 4. Abnahme 4.1.    Der    Käufer    ist    verpflichtet,    den    Kaufgegenstand    innerhalb    von    acht    Tagen    ab    Zugang    der Bereitstellungsanzeige     abzunehmen.     Im     Falle     der     Nichtabnahme     kann     der     Verkäufer     von     seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 4.2.   Verlangt   der   Verkäufer   Schadensersatz   aufgrund   eines   gesetzlichen Anspruchs,   so   beträgt   dieser   10   % des    Kaufpreises.    Der    Schadensersatz    ist    höher    oder    niedriger    anzusetzen,    wenn    der    Verkäufer    einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1.    Der    Kaufgegenstand    bleibt    bis    zum    Ausgleich    der    dem    Verkäufer    aufgrund    des    Kaufvertrages zustehenden   Forderungen   Eigentum   des   Verkäufers.   Ist   der   Käufer   eine   juristische   Person   des   öffentlichen Rechts,   ein   öffentlich-rechtliches   Sondervermögen   oder   ein   Unternehmer,   der   bei Abschluss   des   Vertrages   in Ausübung      seiner      gewerblichen      oder      selbständigen      beruflichen      Tätigkeit      handelt,      bleibt      der Eigentumsvorbehalt   auch   bestehen   für   Forderungen   des   Verkäufers   gegen   den   Käufer   aus   der   laufenden Geschäftsbeziehung   bis   zum Ausgleich   von   in   Zusammenhang   mit   dem   Kauf   zustehenden   Forderungen. Auf Verlangen   des   Käufers   ist   der   Verkäufer   zum   Verzicht   auf   den   Eigentumsvorbehalt   verpflichtet,   wenn   der Käufer   sämtliche   mit   dem   Kaufgegenstand   im   Zusammenhang   stehende   Forderungen   unanfechtbar   erfüllt hat    und    für    die    übrigen    Forderungen    aus    den    laufenden    Geschäftsbeziehungen    eine    angemessene Sicherung besteht. 5.2.   Bei   Zahlungsverzug   des   Käufers   kann   der   Verkäufer   vom   Kaufvertrag   zurücktreten.   Hat   der   Verkäufer darüber   hinaus   Anspruch   auf   Schadensersatz   statt   der   Leistung   und   nimmt   er   den   Kaufgegenstand   wieder an   sich,   sind   Verkäufer   und   Käufer   sich   darüber   einig,   dass   der   Verkäufer   den   gewöhnlichen   Verkaufswert des    Kaufgegenstandes    im    Zeitpunkt    der    Rücknahme    vergütet.    Auf    Wunsch    des    Käufers,    der    nur unverzüglich   nach   Rücknahme   des   Kaufgegenstandes   geäußert   werden   kann,   wird   nach   Wahl   des   Käufers ein   öffentlich   bestellter   und   vereidigter   Sachverständiger,   z.   B.   der   Deutschen   Automobil   Treuhand   GmbH (DAT),   den   gewöhnlichen   Verkaufswert   ermitteln.   Der   Käufer   trägt   sämtliche   Kosten   der   Rücknahme   und Verwertung   des   Kaufgegenstandes.   Die   Verwertungskosten   betragen   ohne   Nachweis   5   %   des   gewöhnlichen Verkaufswertes.   Sie   sind   höher   oder   niedriger   anzusetzen,   wenn   der   Verkäufer   höhere   oder   der   Käufer niedrigere Kosten nachweist. 5.3.   Solange   der   Eigentumsvorbehalt   besteht,   darf   der   Käufer   über   den   Kaufgegenstand   weder   verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. 6. Sachmangel 6.1. Ansprüche   des   Käufers   wegen   Sachmängeln   verjähren   entsprechend   den   gesetzlichen   Bestimmungen, d.   h.   bei   neuen   Fahrzeugteilen   in   zwei   Jahren,   bei   gebrauchten   Fahrzeugteilen   in   einem   Jahr   ab Ablieferung des    Kaufgegenstandes.Ist    der    Käufer    eine    juristische    Person    des    öffentlichen    Rechts,    ein    öffentlich- rechtliches   Sondervermögen   oder   ein   Unternehmer,   der   bei   Abschluss   des   Vertrages   in   Ausübung   seiner gewerblichen    oder    selbständigen    beruflichen    Tätigkeit    handelt,    erfolgt    der    Verkauf    von    gebrauchten Fahrzeugteilen   unter   Ausschluss   jeglicher   Sachmängelhaftung.   Bei   arglistigem   Verschweigen   von   Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 6.2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a)   Ansprüche   auf   Mängelbeseitigung   hat   der   Käufer   beim   Verkäufer   geltend   zu   machen.   Bei   mündlichen Anzeigen   von   Ansprüchen   ist   dem   Käufer   eine   schriftliche   Bestätigung   über   den   Eingang   der   Anzeige auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 7. Haftung 7.1.   Hat   der   Verkäufer   aufgrund   der   gesetzlichen   Bestimmungen   nach   Maßgabe   dieser   Bedingungen   für einen   Schaden   aufzukommen,   der   leicht   fahrlässig   verursacht   wurde,   so   haftet   der   Verkäufer   beschränkt. Die   Haftung   besteht   nur   bei   Verletzung   vertragswesentlicher   Pflichten   und   ist   auf   den   bei   Vertragsabschluss vorhersehbaren   typischen   Schaden   begrenzt.   Diese   Beschränkung   gilt   nicht   bei   Verletzung   von   Leben, Körper   und   Gesundheit.   Soweit   der   Schaden   durch   eine   vom   Käufer   für   den   betreffenden   Schadenfall abgeschlossene   Versicherung   (ausgenommen   Summenversicherung)   gedeckt   ist,   haftet   der   Verkäufer   nur für   etwaige   damit   verbundene   Nachteile   des   Käufers,   z.   B.   höhere   Versicherungsprämien   oder   Zinsnachteil bis    zur    Schadenregulierung    durch    die    Versicherung.    Für    leicht    fahrlässig    durch    einen    Mangel    des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. 7.2.   Unabhängig   von   einem   Verschulden   des   Verkäufers   bleibt   eine   etwaige   Haftung   des   Verkäufers   bei arglistigem   Verschweigen   des   Mangels,   aus   der   Übernahme   einer   Garantie   oder   eines   Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 7.3. Die Haftung wegen Lieferverzugs ist in Paragraphen 3 abschließend geregelt. 7.4.    Ausgeschlossen    ist    die    persönliche    Haftung    der    gesetzlichen    Vertreter,    Erfüllungsgehilfen    und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 8. Gerichtsstand und anwendbares Recht 8.1.   Für   sämtliche   gegenwärtigen   und   zukünftigen   Ansprüche   aus   der   Geschäftsverbindung   mit   Kaufleuten aus     der     Geschäftsverbindung     mit     Kaufleuten     einschließlich     Wechsel-     und     Scheckforderungen     ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 8.2.   Der   gleiche   Gerichtsstand   gilt,   wenn   der   Käufer   keinen   allgemeinen   Gerichtsstand   im   Inland   hat,   nach Vertragsabschluss   seinen   Wohnsitz   oder   gewöhnlichen   Aufenthaltsort   aus   dem   Inland   verlegt   oder   seinen Wohnsitz   oder   gewöhnlichen   Aufenthaltsort   zum   Zeitpunkt   der   Klageerhebung   nicht   bekannt   ist.   Im   Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 8.3.   Es   gilt   das   Recht   der   Bundesrepublik   Deutschland.   Die   Bestimmungen   des   UN-Kaufrechts   finden   keine Anwendung. 8.4.   Hinweis   gemäß   §   36   Verbraucherstreitbeilegungsgesetz   (VSBG):   Der   Verkäufer/   Auftragnehmer   wird nicht    an    einem    Streitbeilegungsverfahren    vor    einer    Verbraucherschlichtungsstelle    im    Sinne    des    VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 9. Salvatorische Klausel Sollten   einzelne   Bestimmungen   des   Kaufvertrages   einschließlich   dieser Allgemeinen   Geschäftsbedingungen ganz   oder   teilweise   unwirksam   sein   oder   werden,   so   wird   hierdurch   die   Gültigkeit   der   übrigen   Bestimmungen nicht   berührt.   Die   ganz   oder   teilweise   unwirksame   Regelung   soll   durch   eine   Regelung   ersetzt   werden,   deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. 10. Widerrufsbelehrung Bei   außerhalb   von   Geschäftsräumen   geschlossenen   Verträgen   (AVG)   und   bei   Fernabsatzverträgen   mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (Anlage 1 zu Art. 246 a §1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) Verbrauchern    steht    ein    Widerrufsrecht    nachfolgender    Maßgabe    zu,    wobei    Verbraucher    jede    natürliche Person    ist,    die    ein    Rechtsgeschäft    zu    Zwecken    abschließt,    die    weder    ihrer    gewerblichen    noch    ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 11. TÜV Gutachten und Zulassungspapiere Unsere   Fahrzeuge   verfügen   über   TÜV   und   Zulassungsdokumente   die   in   Baden-Württemberg   für   deren Zulassung   und   TÜV   regularien   konform   sind.   Es   kann   keine   Gewähr   für   andere   Bundesländer   übernommen werden,   da   diese   andere   regularien   haben.   Hierfür   muss   im   jeweiligen   Bundesland   entsprechend   auf   eigene Kosten, wenn gefordert, nachgeprüft oder auch nachgerüstet werden. A . Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Bestellte und extra angerfertigte Teile können nicht zurück genommen werden. Die   Widerrufsfrist   beträgt   vierzehn   Tage   ab   dem   Tag,   an   dem   Sie   oder   ein   von   Ihnen   benannter   Dritter,   der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um   Ihr   Widerrufsrecht   auszuüben,   müssen   Sie   uns   (Offroad   Busters   Marcel   Ziehr,   Am   Stuttgarter   Weg   16, 71706    Markgröningen,    Tel.:    0162    1517    665,    E-Mail    info@offroad-busters.de)    mittels    einer    eindeutigen Erklärung   (z.   B.   ein   mit   der   Post   versandter   Brief,   Telefax   oder   E-Mail)   über   Ihren   Entschluss,   diesen   Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur   Wahrung   der   Widerrufsfrist   reicht   es   aus,   dass   Sie   die   Mitteilung   über   die Ausübung   des   Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. A . Folgen des Widerrufs Wenn   Sie   diesen   Vertrag   widerrufen,   haben   wir   Ihnen   alle   Zahlungen,   die   wir   von   Ihnen   erhalten   haben, einschließlich   der   Lieferkosten   (mit   Ausnahme   der   zusätzlichen   Kosten,   die   sich   daraus   ergeben,   dass   Sie eine   andere   Art   der   Lieferung   als   die   von   uns   angebotene,   günstigste   Standardlieferung   gewählt   haben), unverzüglich   und   spätestens   binnen   vierzehn Tagen   ab   dem Tag   zurückzuzahlen,   an   dem   die   Mitteilung   über Ihren   Widerruf   dieses   Vertrags   bei   uns   eingegangen   ist.   Für   diese   Rückzahlung   verwenden   wir   dasselbe Zahlungsmittel,   das   Sie   bei   der   ursprünglichen   Transaktion   eingesetzt   haben,   es   sei   denn,   mit   Ihnen   wurde ausdrücklich   etwas   anderes   vereinbart;   in   keinem   Fall   werden   Ihnen   wegen   dieser   Rückzahlung   Entgelte berechnet.   Wir   können   die   Rückzahlung   verweigern,   bis   wir   die   Waren   wieder   zurückerhalten   haben   oder   bis Sie   den   Nachweis   erbracht   haben,   dass   Sie   die   Waren   zurückgesandt   haben,   je   nachdem,   welches   der frühere Zeitpunkt ist. Sie   haben   die   Waren   unverzüglich   und   in   jedem   Fall   spätestens   binnen   vierzehn Tagen   ab   dem Tag,   an   dem Sie   uns   über   den   Widerruf   dieses   Vertrags   unterrichten,   an   uns   zurückzusenden   oder   zu   übergeben.   Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie    tragen    die    unmittelbaren    Kosten    der    Rücksendung    der    Waren.    Die    unmittelbaren    Kosten    der Rücksendung   werden   hinsichtlich   solcher   Waren,   die   aufgrund   ihrer   Beschaffenheit   nicht   normal   mit   der   Post an   uns   zurückgesandt   werden   können   (Speditionsware),   für   jede   derartige   Ware   auf   höchstens   etwa   100 Euro geschätzt. Sie   müssen   für   einen   etwaigen   Wertverlust   der   Waren   nur   aufkommen,   wenn   dieser   Wertverlust   auf   einen zur   Prüfung   der   Beschaffenheit,   Eigenschaften   und   Funktionsweise   der   Waren   nicht   notwendigen   Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. C. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts Das   Widerrufsrecht   besteht   nicht   bei   Verträgen   zur   Lieferung   von   Waren,   die   nicht   vorgefertigt   sind   und   für deren   Herstellung   eine   individuelle   Auswahl   oder   Bestimmung   durch   den   Verbraucher   maßgeblich   ist   oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. D. Allgemeine Hinweise 1)    Bitte    vermeiden    Sie    Beschädigungen    und    Verunreinigungen    der    Ware.    Senden    Sie    die    Ware    bitte möglichst   in   Originalverpackung   mit   sämtlichem   Zubehör   und   mit   allen   Verpackungsbestandteilen   an   uns zurück.   Verwenden   Sie   ggf.   eine   schützende   Umverpackung.   Wenn   Sie   die   Originalverpackung   nicht   mehr besitzen,    sorgen    Sie    bitte    mit    einer    geeigneten    Verpackung    für    einen    ausreichenden    Schutz    vor Transportschäden. 2) Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück. 3)   Bitte   beachten   Sie,   dass   die   vorgenannten   Ziffern   1-2   nicht   Voraussetzung   für   die   wirksame   Ausübung des Widerrufsrechts sind.